Aufgabe des Brandschutzbeauftragten ist die Beratung und Unterstützung des Unternehmers in allen Fragen des vorbeugenden, abwehrenden und organisatorischen Brandschutzes, sowie im betrieblichen Notfallmanagement.
Brandschutzbeauftragte sind für bestimmte Objekte durch die Landesbauverordnung und durch die Sonderbauverordnungen der Bundesländer oder durch behördliche Auflage gefordert.
Sie können aber auch durch den Versicherer gefordert (senkt auch meistens die Versicherungsprämie) oder freiwillig zur Verbesserung des betrieblichen Brandschutzes gestellt werden.
Mitwirken bei Ermittlung / Beurteilungen der Brand- und Explosionsgefährdung an Arbeitsplätzen
Beraten bei feuergefährlichen Arbeitsverfahren und bei dem Einsatz brennbarer Arbeitsstoffe
Mitwirkung bei der Ausarbeitung von Betriebsanweisungen, soweit sie den Brandschutz betreffen
Mitwirken bei baulichen, technischen und organisatorischen Maßnahmen, soweit sie den Brandschutz betreffen
Mitwirken bei der Umsetzung behördlicher Anordnungen und bei Anforderungen des Feuerversicherers, soweit sie den Brandschutz betreffen
Mitwirkung bei der Einhaltung von Brandschutzbestimmungen bei Um- und Erweiterungsbauten, Nutzungsänderungen und Anmietungen
Beraten bei der Ausstattung der Arbeitsstätten mit Feuerlöscheinrichtungen und Auswahl der Löschmittel
Mitwirken bei der Umsetzung des Brandschutzkonzeptes
Planen, organisieren und durchführen von Räumungsübungen
Teilnehmen an behördlichen Brandschauen
Durchführen von internen Brandschutzbegehungen (Feststellen und Dokumentation von Brandschutzmängeln und vorschlagen von Maßnahmen zu deren Beseitigung)
Überwachung der Mängelbeseitigung (siehe oberen Punkt)
Aus- und Fortbilden von Beschäftigten mit besonderen Aufgaben im Brandfall, z.B. als Brandschutzhelfer, Jährliche Brandschutzunterweisung, Feuerlöscher- Ausbildung, Evakuierungshelfer
Prüfung der Lagerung und/oder der Einrichtungen zur Lagerung von brennbaren Flüssigkeiten, Gasen usw.
Kontrollieren der Sicherheitskennzeichnungen für Brandschutzeinrichtungen und für die Flucht- und Rettungswege
Organisation der Prüfung und Wartung der brandschutztechnischen Einrichtungen
Kontrollieren, dass festgelegte Brandschutzmaßnahmen insbesondere bei feuergefährlichen Arbeiten eingehalten werden
Mitwirkung bei der Festlegung von Ersatzmaßnahmen bei Ausfall und Außerbetriebsetzung von brandschutztechnischen Einrichtungen
Unterstützen des Unternehmers bei Gesprächen mit den Brandschutzbehörden und Feuerwehren, den Feuerversicherern, den Berufsgenossenschaften, den Gewerbeaufsichtsämtern usw.
Selbstverständlich werden alle Tätigkeiten dokumentiert und dem Auftraggeber zur Verfügung gestellt.
Alle erhobenen Daten werden streng vertraulich behandelt und nicht (ohne ausdrückliche Genehmigung des Auftraggebers) an dritte weitergegeben!
Brandschutzbeauftragte müssen vom Betrieb ernannt werden. Dabei wird auch das Aufgabengebiet beschrieben.
Wenn Sie Interesse an unseren Leistungen als externer Brandschutzbeauftragter haben, nehmen Sie Kontakt mit uns auf und nennen uns die Leistungen mit denen wir Sie unterstützen können.
So können wir Ihnen ein individuelles Angebot erstellen, welches auf Ihren Betrieb zugeschnitten ist!
Arne Wittorf Brandschutzausbildung, Fach- & Experimentalvorträge
Dorfstr. 56
25560 Bokhorst
E-Mail: info@rettex.de