Externer Brandschutzbeauftragter

Aufgaben des Brandschutzbeauftragten

Aufgabe des Brandschutzbeauftragten ist die Beratung und Unterstützung des Unternehmers in allen Fragen des vorbeugenden, abwehrenden und organisatorischen Brandschutzes, sowie im betrieblichen Notfallmanagement.

Gesetzliche  gefordert

Brandschutzbeauftragte sind für bestimmte Objekte durch die Landesbauverordnung und durch die Sonderbauverordnungen der Bundesländer oder durch behördliche Auflage gefordert.

Sie können aber auch durch den Versicherer gefordert (senkt auch meistens die Versicherungsprämie) oder freiwillig zur Verbesserung des betrieblichen Brandschutzes gestellt werden.

Unser  Leistungskatalog als externer Brandschutzbeauftragter

  • Erstellen / Fortschreiben der Brandschutzordnung Teil A, B, C
  • Mitwirken bei Ermittlung / Beurteilungen der Brand- und Explosionsgefährdung an Arbeitsplätzen

  • Beraten bei feuergefährlichen Arbeitsverfahren und bei dem Einsatz brennbarer Arbeitsstoffe

  • Mitwirkung bei der Ausarbeitung von Betriebsanweisungen, soweit sie den Brandschutz betreffen

  • Mitwirken bei baulichen, technischen und organisatorischen Maßnahmen, soweit sie den Brandschutz betreffen

  • Mitwirken bei der Umsetzung behördlicher Anordnungen und bei Anforderungen des Feuerversicherers, soweit sie den Brandschutz betreffen

  • Mitwirkung bei der Einhaltung von Brandschutzbestimmungen bei Um- und Erweiterungsbauten, Nutzungsänderungen und Anmietungen

  • Beraten bei der Ausstattung der Arbeitsstätten mit Feuerlöscheinrichtungen und Auswahl der Löschmittel

  • Mitwirken bei der Umsetzung des Brandschutzkonzeptes

  • Planen, organisieren und durchführen von Räumungsübungen

  • Teilnehmen an behördlichen Brandschauen

  • Durchführen von internen Brandschutzbegehungen (Feststellen und Dokumentation von Brandschutzmängeln und vorschlagen von Maßnahmen zu deren Beseitigung)

  • Überwachung der Mängelbeseitigung (siehe oberen Punkt)

  • Aus- und Fortbilden von Beschäftigten mit besonderen Aufgaben im Brandfall, z.B. als Brandschutzhelfer, Jährliche Brandschutzunterweisung, Feuerlöscher- Ausbildung, Evakuierungshelfer

  • Prüfung der Lagerung und/oder der Einrichtungen zur Lagerung von brennbaren Flüssigkeiten, Gasen usw.

  • Kontrollieren der Sicherheitskennzeichnungen für Brandschutzeinrichtungen und für die Flucht- und Rettungswege

  • Überwachen der Benutzbarkeit von Flucht- und Rettungswegen
  • Organisation der Prüfung und Wartung der brandschutztechnischen Einrichtungen

  • Kontrollieren, dass festgelegte Brandschutzmaßnahmen insbesondere bei feuergefährlichen Arbeiten eingehalten werden

  • Mitwirkung bei der Festlegung von Ersatzmaßnahmen bei Ausfall und Außerbetriebsetzung von brandschutztechnischen Einrichtungen

  • Unterstützen des Unternehmers bei Gesprächen mit den Brandschutzbehörden und Feuerwehren, den Feuerversicherern, den Berufsgenossenschaften, den Gewerbeaufsichtsämtern usw. 

 

Selbstverständlich werden alle Tätigkeiten dokumentiert und dem Auftraggeber zur Verfügung gestellt.

Alle erhobenen Daten werden streng vertraulich behandelt und nicht (ohne ausdrückliche Genehmigung des Auftraggebers) an dritte weitergegeben!

Angebot

Brandschutzbeauftragte müssen vom Betrieb ernannt werden. Dabei wird auch das Aufgabengebiet beschrieben.

Wenn Sie Interesse an unseren Leistungen als externer Brandschutzbeauftragter haben, nehmen Sie Kontakt mit uns auf und nennen uns die Leistungen mit denen wir Sie unterstützen können.

So können wir Ihnen ein individuelles Angebot erstellen, welches auf Ihren Betrieb zugeschnitten ist!